Kiel · „Erstbezug, Gewährleistung lief – und keiner hatte die Mängel sauber dokumentiert.“
Bei einem Neubau im Erstbezug häuften sich kleine Baumängel – Kratzer, schief sitzende Leisten, undichte Fugen. Die Gewährleistungsfristen liefen, aber es gab keine saubere Dokumentation, mit der die Verwaltung gegenüber dem Bauträger hätte argumentieren können. Vieles drohte auf die Eigentümer zurückzufallen.
FSG hat eine strukturierte Bestandsaufnahme aller Einheiten und Gemeinschaftsflächen gemacht – jeder Mangel mit Foto, Ort und Beschreibung. Die Verwaltung bekam eine geordnete Liste, mit der sich die Ansprüche gegenüber dem Bauträger belegen ließen.
Die Mängel waren dokumentiert, bevor die Fristen abliefen. Die Verwaltung konnte gegenüber dem Bauträger mit Fakten auftreten statt mit Behauptungen – und ein Großteil wurde noch in der Gewährleistung behoben, statt aus der Rücklage bezahlt zu werden.
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