Ergänzungsleistung

Winterdienst

Räum- und Streupflicht rechtssicher erfüllt – als Ergänzung zu Ihrer laufenden Betreuung.

Nur in Verbindung mit einer KernleistungWinterdienst bieten wir für Objekte an, die wir laufend betreuen – mit Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienst.
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  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • feste Ansprechperson am Objekt
  • jeder Einsatz mit Foto belegt
  • Festpreis mit vollem Leistungsverzeichnis
Winterdienst durch FSG ImmobilienserviceWinterdienst

Winterdienst auf einen Blick

Voraussetzung
laufende Betreuung mit Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienst
Leistung
leitliniengerechte Räumung nach Satzung und vorausschauendes Streuen
Abrechnung
Saisonpreis, gleichmäßig auf 12 Monate umgelegt
Kontingent
vertraglich vereinbarte Freieinsätze, maximal 3 Einsätze je Kalendertag
Versicherung
Betriebshaftpflicht mit 5.000.000 € Deckungssumme
Umlagefähigkeit
nach § 2 Nr. 8 BetrKV grundsätzlich umlagefähig
Worum es geht

Was Sie von uns bekommen

Winterdienst bieten wir ausschließlich für Objekte an, die wir bereits laufend betreuen: mit Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienst. Der Grund ist praktisch. Wer nachts um vier räumen soll, muss das Objekt kennen: Wo sind die Stufen, wo staut sich das Wasser, wo steht der Streugutbehälter. Diese Kenntnis entsteht im laufenden Betrieb, nicht bei einem einmaligen Wintereinsatz.

Für Sie bedeutet die Kopplung vor allem Verlässlichkeit: Das Team, das ohnehin regelmäßig am Objekt ist, übernimmt auch den Winterdienst. Kein zusätzlicher Dienstleister, keine zweite Rechnung, keine Diskussion darüber, wer für welche Fläche zuständig ist.

Unterschied

Was andere weglassen

Der Standard ist überall gleich. Diese Punkte gehören bei uns dazu, ohne dass Sie danach fragen müssen.

FrüherkennungWir arbeiten mit mehreren Wetterdiensten und sind vor der ersten Flocke vorbereitet.
Räumen gemäß SatzungWir kennen die Vorgaben der jeweiligen Stadt – Uhrzeiten, Breiten, zulässige Streumittel.
Leises ArbeitenGerade nachts ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung für Ihre Mieter.
Umweltfreundliches StreugutAbstumpfendes, recycelbares Material statt Auftausalz – in vielen Städten ohnehin Pflicht.
Jeder Einsatz dokumentiertMit Uhrzeit und Foto. Im Haftungsfall Ihre wichtigste Entlastung.
Feste FreieinsätzeDie Zahl der enthaltenen Einsätze steht im Vertrag, maximal drei je Kalendertag.
Leistungsverzeichnis

Das ist enthalten

Auszug aus unserem Standard-Leistungsverzeichnis. Jede Position hat einen festen Turnus und steht genauso im Vertrag.

Nr.LeistungTurnus
6.01Leitliniengerechte Schneeräumung nach Satzung der Gemeindepro Einsatz
6.02Vorausschauendes Streuenpro Einsatz

Sonderleistungen außerhalb der Pauschale stimmen wir vorher ab und rechnen sie mit 45,00 € netto je Stunde ab. Material wird gesondert berechnet.

Kombinieren

Die drei Kernleistungen

Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Hausmeisterdienst lassen sich einzeln oder gemeinsam beauftragen. Erst in Kombination entsteht die volle Entlastung – und die Voraussetzung für den Winterdienst.

FAQ

Häufige Fragen zu Winterdienst

Warum bieten Sie Winterdienst nicht einzeln an?+
Weil Qualität im Winterdienst von Objektkenntnis abhängt. Wer die Flächen, Stufen und Gefahrenstellen kennt, räumt nachts schneller und vollständiger. Deshalb setzen wir eine laufende Betreuung mit Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienst voraus.
Wer haftet, wenn jemand stürzt?+
Die Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Eigentümer, die Durchführung übernehmen wir vertraglich. Entscheidend ist im Streitfall die Dokumentation – jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Foto festgehalten. Wir arbeiten mit einer Betriebshaftpflicht über 5 Millionen Euro Deckungssumme.
Ab wann wird geräumt?+
Das richtet sich nach der Satzung der jeweiligen Stadt. In Hamburg gilt: unverzüglich nach Ende des Schneefalls, bei Schneefall nach 20 Uhr bis 8:30 Uhr des Folgetages. In Kiel und Lübeck muss nachts gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr beseitigt sein.
Welches Streugut kommt zum Einsatz?+
Abstumpfendes, umweltfreundliches und recycelbares Material. Auftausalze sind auf Gehwegen vielerorts – etwa in Lübeck – ausdrücklich untersagt.
Was passiert bei einem extremen Winter?+
Die Zahl der Freieinsätze steht im Vertrag. Darüber hinausgehende Einsätze rechnen wir gesondert ab, maximal drei Einsätze je Kalendertag.
Was kostet das für mein Objekt?+
Abgerechnet wird über eine feste Monatspauschale je Objekt. Ihre Höhe hängt von Einheiten, Etagen, Eingängen, Flächen und Turnus ab. Der Objektpflege-Rechner liefert in wenigen Minuten eine unverbindliche Einschätzung.
Wie weisen Sie die geleistete Arbeit nach?+
Jeder Einsatz wird mit Foto und Datum dokumentiert und im FSG-Kundenportal abgelegt. Die Nachweise lassen sich für Eigentümer- und WEG-Versammlungen exportieren.

Winterdienst für Ihr Objekt

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung und ein Angebot mit vollständigem Leistungsverzeichnis.

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