Sonderleistung

Kleinreparaturen

Kleine Schäden sofort behoben, bevor große Kosten entstehen.

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  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • feste Ansprechperson am Objekt
  • jeder Einsatz mit Foto belegt
  • Festpreis mit vollem Leistungsverzeichnis
Kleinreparaturen durch FSG ImmobilienserviceKleinreparaturen

Kleinreparaturen auf einen Blick

Freigrenze
100,00 € netto ohne Vorabgenehmigung
Stundensatz
45,00 € netto, Material gesondert
Zuschläge
werktags außerhalb der Geschäftszeiten 50 %, Samstag 75 %, Sonn- und Feiertag 100 %
Reaktionszeiten
Notfall in der Regel 24 Stunden, dringend 2 Werktage
Nachweis
Foto und Beschreibung im Kundenportal
Worum es geht

Was Sie von uns bekommen

Ein tropfender Anschluss, eine klemmende Tür, eine defekte Leuchte: Solche Dinge kosten wenig, wenn sie sofort erledigt werden – und viel, wenn sie wochenlang liegen bleiben.

Im laufenden Betreuungsvertrag führen wir Kleinreparaturen bis 100,00 Euro netto ohne Vorabgenehmigung aus. Alles darüber wird vorher abgestimmt und mit 45,00 Euro netto je Stunde abgerechnet, Material gesondert.

Unterschied

Was andere weglassen

Der Standard ist überall gleich. Diese Punkte gehören bei uns dazu, ohne dass Sie danach fragen müssen.

Bis 100 € netto ohne RückfrageKein Genehmigungsweg für Kleinigkeiten, vertraglich geregelt.
Keine HandwerkersucheDie Verwaltung muss niemanden beauftragen und niemandem hinterhertelefonieren.
Erledigung mit NachweisFoto und Beschreibung im Kundenportal.
Tage statt WochenWeil ohnehin jemand regelmäßig am Objekt ist.
Handwerker koordiniertWo Fachbetriebe nötig sind, übernehmen wir Termin, Zugang und Abnahme.
Referenzobjekt

Mehrfamilienhaus, Einzelfall, Ahrensburg

Vorher: Mehrfamilienhaus, EinzelfallNachher: Mehrfamilienhaus, Einzelfall
Vorher
Nachher
Ein tropfender Wasserhahn – und drei Wochen, bis sich jemand kümmerte.
Aussage der Verwaltung vor Beauftragung · Mehrfamilienhaus, Einzelfall, Ahrensburg
Tage statt WochenBearbeitungszeit
entfälltHandwerkersuche der Verwaltung
mit NachweisErledigung dokumentiert
Ganze Fallstudie lesen
Kombinieren

Passt gut dazu

Sonderleistungen lassen sich einzeln beauftragen oder in die laufende Betreuung aufnehmen. Basis sind immer die drei Kernleistungen.

FAQ

Häufige Fragen zu Kleinreparaturen

Was zählt als Kleinreparatur?+
Arbeiten, die ohne Spezialwerkzeug und ohne Fachbetrieb erledigt werden können – etwa Leuchtmittel tauschen, Türen einstellen, Dichtungen wechseln, Kleinteile befestigen.
Wer trägt die Kosten?+
Kleinreparaturen sind Instandhaltung und damit Sache des Eigentümers. Sie sind nicht auf die Mieter umlagefähig, können aber je nach Mietvertrag unter eine Kleinreparaturklausel fallen.
Was kostet das für mein Objekt?+
Abgerechnet wird über eine feste Monatspauschale je Objekt. Ihre Höhe hängt von Einheiten, Etagen, Eingängen, Flächen und Turnus ab. Der Objektpflege-Rechner liefert in wenigen Minuten eine unverbindliche Einschätzung.
Wie weisen Sie die geleistete Arbeit nach?+
Jeder Einsatz wird mit Foto und Datum dokumentiert und im FSG-Kundenportal abgelegt. Die Nachweise lassen sich für Eigentümer- und WEG-Versammlungen exportieren.

Kleinreparaturen für Ihr Objekt

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung und ein Angebot mit vollständigem Leistungsverzeichnis.

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